In besonderen Zeiten besonderes geleistet

Der erfolgreiche Abschluss eines Verwaltungslehrgangs I oder II ist schon immer eine besondere Herausforderung gewesen. Neben dem Berufsalltag und in vielen Fällen auch neben familiären Verpflichtungen sich noch mit dem Erlernen verschiedener Rechts- und Fachgebiete zu beschäftigen, fordern die Teilnehmer:innen zusätzlich. Ganz besonders gilt dies, wenn sich noch die Rahmenbedingungen ändern. Die Absolvent:innen der Verwaltungsprüfung I 2023 wissen, was es bedeutet, die meiste Zeit des Lehrgangs I während der Corona-Pandemie zu absolvieren. Dazu gehören der ungewohnte Online-Unterricht, das Schreiben von Klausuren mit Atemschutzmasken und das häufige Verschieben von Klausuren, weil die Hygienevorschriften eine Präsenz nicht zuließen.

Trotz aller erschwerten Rahmenbedingungen konnten die Absolventinnen und Absolventen der Verwaltungsprüfung I 2023 während einer Feierstunde am 20. Juni 2023 ihre Prüfungszeugnisse und ihre Urkunden zu Verwaltungsfachkräften in Empfang nehmen. Die Prüfungsbesten erhielten noch einen Blumenstrauß. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Mainz I, Julia Wolffersdorf, würdigte in Ihrer Ansprache die Leistungen und das Engagement der Absolventinnen und Absolventen.

Für das Kommunale Studieninstut Mainz betonte Studienleiter Michael Tasch besonders die beruflichen Möglichkeiten, die sich mit dem Abschluss zur Verwaltungsfachkraft ergeben. Zugleich dankten Julia Wolffersdorf und Michael Tasch den Lehrbeauftragten des KSI Mainz, die ebenfalls unter den erschwerten Rahmenbedingungen mit ihrem Unterricht den Lehrgangsteilnehmer:innen das notwendige Rüstzeug mitgaben, um dann in der Abschlussprüfung bestehen zu können. Ein Dank galt ebenso den Mitgliedern desw Verwaltungsprüfungsausschusses Mainz I.

Prüfungsausschuss und Geschäftsstelle gratulieren den Absolvent:innen der Verwaltungsprüfung I 2023 Jennifer Bauer, Anett Bergmann, Bernward Bertram, Martin Bugdol, Diana Chrustalew-Deiler, Jessica Faß, Cornelia Frick, Sati Häring, Denise Jörg, Marvin Kirsch, Nina Krowka, Frederik Kumerics, Celine Ludwig, Alexandra Linnenbach, Mahmoud Mousa, Sabrina Reimer, Kristin Schiede, Stefanie Schirra, Petra Schmitt, Jana Schniering, Astrid Stabel, Marie Weicherding, Karla Wehrheim und Anke Wennemuth herzlich zur bestandenen Prüfung.

Mainz, 12. Juli 2023
Studienleitung


 

 

Wechsel in der Geschäftsstelle

Die bisherige Leiterin der Verwaltungslehrgänge I, Anne Feind, wird aufgrund eines beruflichen Wechsels die Geschäftsstelle des KSI Mainz zum 30.06.2023 verlassen. Geschäftsführung und Institutsleitung bedanken sich sehr herzlich bei Anne Freind für die geleistete Arbeit und das kollegiale Miteinander. Mit Anne Feind verliert die Geschäftsstelle des KSI eine engagierte Mitarbeiterin, die stets eine offenes Ohr für die Belange der Lehrgangsteilnehmer:innen und die Verwaltungen hatte.

Neu im Team wird ab dem 1. Juli 2023 Tamara Heimen sein, welche die Aufgaben von Anne Feind weiterführen wird. Für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgaben bedankt sich die Instuts- und Studienleitung sehr herzlich und sichert Tamara Heimen die volle Unterstützung zu.

Mainz, 15. Juni 2023

Studienleitung


 

 

Neue Verwaltungslehrgänge ab September 2023

Im September 2023 beginnen am KSI Mainz die neuen Verwaltungslehrgänge I und II. Voraussichtlich ab dem 5. September 2023 wird der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Verwaltungsprüfung I beginnen und der neue Verwaltungslehrgang II 2023 wird voraussichtlich am 7. September 2023 starten. Je nach Zahl der eingehenden Bewerbungen ist es möglich, dass aus dem Bereich einzelner Arbeitgeber nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Beide Lehrgänge werden in Präsenzform angeboten, ein Hybridunterricht ist nicht möglich.

Wir werden entsprechend der Vorgaben des Bezirkstarifvertrages eine Reihenfolge bei den Anmeldungen bilden.

  1. Zunächst werden Anmeldungen von prüfungspflichtigen Beschäftigten des Zuständigkeitsbereichs des KSI Mainz (Behörden mit Sitz in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms, sowie der kreisfreien Städte Mainz und Worms) berücksichtigt.
  2. Sonstige Beschäftigte aus dem Bereich der kommunalen Arbeitgeber unseres Zuständigkeitsbereichs.
  3. übrige Anmeldungen.

 Sofern nach Lehrgangsbeginn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ausscheiden, können diese frei gewordenen Plätze bis zum 31. Oktober 2023 nachbesetzt werden.

Anmeldungen interessierter Beschäftigter nehmen wir bis zum 15. Mai 2023 entgegen. Der Anmeldevordruck kann hier heruntergeladen werden.

Für Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber ist der Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht vom 10. November 2008 in der Fassung vom 29.September 2017 bindend. Für die Teilnahme am Verwaltungslehrgang I ist als einzige Zulassungsvoraussetzung eine mindestens einjährige Beschäftigungszeit zu erfüllen. Bei der Anmeldung zum Verwaltungslehrgang II bitten wie Sie auf die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 7 Buchstabe b) des Bezirkstarifvertrages zu achten. Die aktuelle Fassung des Bezirkstarifvertrages finden Sie auf unserer Homepage.

Nach dem 15. Mai 2023 werden wir über die Zulassung zu den Verwaltungslehrgängen I und II entscheiden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Anmeldungen, die danach eingehen, nur noch dann berücksichtigt werden können, sofern freie Kapazitäten bestehen oder bereits zugelassene Teilnehmer:innen ihre Anmeldung wieder zurückziehen und dadurch Plätze in den Lehrgängen frei werden. Ein Nachrücken ist jedoch nur bis höchstens zwei Monate nach Lehrgangsbeginn möglich.

Für Ihre Fragen rund um die Anmeldung und die Organisation des Lehrgangs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mainz, den 28. Februar 2023

Studienleitung


Gemeinsamer Verwaltungslehrgang II der KSI Bad Kreuznach und Mainz

Die Kommunalen Studieninstitute im Land kennen die angespannte Situation in der beruflichen Weiterqualifizierung der Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber. Aus diesem Grund hat das KSI Mainz in den vergangenen Jahren das Platzangebot fast verdoppelt. Dennoch bleibt viel zu tun und wir suchen daher auch nach neuen Lösungswegen.

Die zum Teil auch positiven Rückmeldungen während der digital durchgeführten Verwaltungslehrgänge haben nun zu einem gemeinsamen Projekt der Studieninstitute Bad Kreuznach und Mainz geführt. Durch die Bündelung von Ressourcen beider Institute können wir in diesem Jahr einen zusätzlichen virtuellen Verwaltungslehrgang II anbieten. Dieser Lehrgang ergänzt das bereits bestehende Angebot, so dass zusätzliche 20 Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen. Nur in einem Online-Format können beide Institute diese zusätzlichen Plätze anbieten.

Unser gemeinsames Angebot richtet sich  an interessierte Beschäftigte, die

  • gergerne im Online-Unterricht den Lehrgang besuchen möchten,
  • ausgeprägte Fähigkeiten zum eigenständigen Lernen haben,
  • über ein hohes Maß an Zuverlässigkeit verfügen und
  • einen sicheren und stabilen Internetzugang gewährleisten können.

Die Erfahrungen im Online-Unterricht der vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass es nicht nur für Lehrgangsteilnehmer:innen, sondern auch für Lehrbeauftragte deutlich angenehmer ist, die Teilnehmenden nicht nur zu hören, sondern auch zu sehen. Auch wenn kein Anspruch daraus abgeleitet werden kann, würden wir es sehr begrüßen, wenn neben einer Audioverbindung auch eine Videoverbindung während des Unterrichts besteht. Präsenzzeiten sind nicht vorgesehen.

Jedem der beiden Studieninstitute steht ein Platzkontingent von 10 Plätzen zur Verfügung.

Es ist langjährige Zulassungspraxis des KSI Mainz, nach dem Bezirkstarifvertrag prüfungspflichtigen Beschäftigten gegenüber freiwilligen Teilnehmer:innen den Vorrang einzuräumen. Wir möchten daher auch in diesem Projekt prüfungspflichtige Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber bevorzugen.

Die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Lehrgangsklausuren werden in Bad Kreuznach und in Mainz geschrieben. Für die Abschlussprüfung wird der Prüfungsausschuss in Bad Kreuznach zuständig sein. Die Lehrgangsgebühren werden nach den üblichen Sätzen von den zuständigen KSI eingezogen.

Der virtuelle Verwaltungslehrgang II wird voraussichtlich am 28.04.2023 beginnen und jeweils freitags in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr stattfinden.

Wir bitten Sie, besonders Ihre prüfungspflichtigen Beschäftigten auf dieses Angebot aufmerksam zu machen und bei der Studienleitung des KSI Mainz bis zum 28.02.2023 anzumelden. Ein Anmeldevordruck kann von unserer Homepage heruntergeladen werden. Sollten Sie nicht prüfungspflichtige Beschäftigte anmelden, so bitten wir um Ihr Verständnis, dass diese nur dann berücksichtigt werden können, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. Ansprechpartner für Sie bleibt während des Lehrgangs in jedem Fall die Studienleitung des KSI Mainz.

Sofern nach Lehrgangsbeginn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ausscheiden, können diese frei gewordenen Plätze bis Ende Juni 2023 nachbesetzt werden. Der planmäßig vorgesehene Start des nächsten Verwaltungslehrgangs II beim KSI Mainz ab September 2023 ist hiervon nicht betroffen. Dieser Lehrgang wird von uns im Frühjahr 2023 regulär ausgeschrieben.

Wir sind den Verantwortlichen beim KSI Bad Kreuznach für Ihre Unterstützung bei der Realsierung dieses gemeinsamen Projektes sehr dankbar, weil sie dazu beiträgt, die Situation in unseren beiden regionen zu entspannen. Gleichzeitig hoffen wir, dass dieses Projekt zum Erfolg auf allen Seiten führt. So könnte zukünftig dauerhaft ein neues Format entstehen, welches Beschäftigten wie Arbeitgeber:innen entgegen kommt.

Für Ihre Fragen rund um die Anmeldung und die Organisation des Lehrgangs steht Ihnen der Studienleiter des KSI Mainz, Herr Michael Tasch, gerne zur Verfügung.

Mainz, 11. Januar 2023

Studienleitung


 

 

Lehraufträge beim KSI Mainz

Das Kommunales Studieninstitut Mainz (KSI) führt seine Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften mit nebenamtlichen Lehrbeauftragten durch, die als Vertreter:innen der Praxis ihre beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen in den Unterrichten weitergeben. Gerade die Nebenamtlichkeit sichert die Aktualität in der Stoffvermittlung und ist damit sehr praxisbezogen.

Für folgende Unterrichte sind Lehraufträge zu vergeben. Der Unterrichtsbeginn wird jeweils nach den Sommerferien sein:

Sozialhilferecht
im Verwaltungslehrgang I. Das Unterrichtsvolumen umfasst 25 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten. Der Unterricht in diesem Fach soll das Fächerspektrum des besonderen Verwaltungsrechts erweitern und darüber hinaus praxisbezogen auf künftige Einsatzmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vorbereiten.

Polizei- und Ordnungsrecht
ebenfalls im Verwaltungslehrgang I ist ein Lehrauftrag im Polizei- und Ordnungsrecht zu vergeben. Der Unterricht umfasst 29 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten.

Umweltrecht
im Verwaltungslehrgang II . Das Unterrichtsvolumen umfasst je Jahrgang 10 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten. Der Unterricht in diesem Fach soll das Fächerspektrum des besonderen Verwaltungsrechts erweitern und darüber hinaus praxisbezogen auf künftige Einsatzmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vorbereiten.

Das KSI vergütet die Unterrichtstätigkeit. Die Vergütung ist im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG einkommensteuerfrei. Sollten Interesse an einer der genannten Lehraufträge haben, steht Ihnen die Studienleitung für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Mainz, 15. Juni 2023

Studienleitung