Erfolgreicher Abschluss der Verwaltungsprüfung I 2025

Auch in diesem Jahr konnten die Absolvent:innen des Verwaltungslehrgangs I den Abschluss ihrer Weiterbildung mit dem Ablegen ihrer Verwaltungsprüfung I feiern. Am 12. Mai 2025 erhielten die Absolvent:innen ihre Prüfungszeugnisse vom Vorsitzenden des Verwaltungsprüfungsausschusses Mainz I, Stefen Seyfert, und gleich anschließend ihre Urkunden zu Verwaltungsfachkräften aus der Hand des Leiters des KSI Mainz, Andreas Drubba.

In ihren Ansprachen brachten der Prüfungsausschussvorsitzende und der Leiter des KSI gleichermaßen die Bedeutung des lebenslangen Lernens zum Ausdruck. Sie beglückwünschten die Absolvent:innen zur bestandenen Abschlussprüfung. Mit dieser Prüfung wurde nicht nur ein Ziel erreicht, sondern gleichgzeitig auch die Voraussetzungen geschaffen, um sich in der allgemeinen Verwaltung neuen Aufgaben zuzuwenden. Insbesondere wies Institutsleiter Andreas Drubba darauf hin, dass mit der bestandenen Prüfung I der Weg nicht zu Ende sein müsse, da sich auch noch ein Verwaltungslehrgang II anschließen könnte. Andreas Drubba bedankte sich ausdrucklich bei den Lehrbeauftragten des KSI Mainz, die mit ihrem Engagement Wissen und Erfahrungen im Verwaltungslehrgang I weitergegeben haben.

Stefen Seyfert bedankte sich auch bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Mainz I für ihr Engagement beim Erstellen und Korrigieren der schriftlichen Prüfungsaufgaben sowie der Durchführung der mündlichen Prüfungen.

Wie in jedem Jahr wurde auch 2025 die beste Prüfung besonders hervorgehoben. Stefen Seyfert gratulierte Frau Annika Guinchard für ihre herausragende Leistung und überreicht als Anerkennung ein Präsent.

Instituts- und Studienleitung, sowwie der Prüfungsausschuss Mainz I gratulieren den weiteren Absolvent:innen Stephanie Bellenberg, Manuela Boecker, Nourdine Bouhamed, Izabela Boxheimer, Jens-Erik Brack, Rafael Bravo, Manuela Dreger, Kim Hellriegel, Sophie Hinkel, Andrea Kaoutar, Figen Kaya, Franziska Liedtke, Eva Müller, Melissa Nootbaar, Christine Pasqual Gaspà, Lisa Prinz, Celine Rokizki, Sabine Schmitt, Kevin Spang, Dana Stavenow, Manuela Wann und Daniel Winter zur bestandenen Prüfung und wünschen für ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute.

Mainz, 14. Mai 2025

Studienleitung


 

 

Neue Verwaltungslehrgänge ab August 2025

Am Kommunalen Studieninstitut Mainz (KSI) werden ab August 2025 neue Verwaltungslehrgänge I und II beginnen.

Voraussichtlich ab dem 20. August 2025 wird das Kommunale Studieninstitut Mainz wieder einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Verwaltungsprüfung I durchführen. Der neue Verwaltungslehrgang II 2025 wird voraussichtlich am 18. August 2025 beginnen.

Je nach Zahl der eingehenden Bewerbungen ist es möglich, dass aus dem Bereich einzelner Arbeitgeber nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Die Verwaltungsgröße wird bei der Zulassungsentscheidung mit als Grundlage dienen. Daher sollen bei mehreren Anmeldungen auch eine Priorität angegeben werden. Eine Anmeldung ist nur durch den Arbeitgeber und nicht durch Beschäftigte selbst möglich. Dies gilt für beide Verwaltungslehrgänge.

Wir werden entsprechend den Vorgaben des Bezirkstarifvertrages eine Reihenfolge bei den Anmeldungen bilden.

  1. Zunächst werden Anmeldungen von prüfungspflichtigen Beschäftigten des Zuständig-keitsbereichs des KSI Mainz (Behörden mit Sitz in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms, sowie der kreisfreien Städte Mainz und Worms) berücksichtigt.
  2. Sonstige Beschäftigte aus dem Bereich der kommunalen Arbeitgeber unseres Zustän-digkeitsbereichs.
  3. übrige Anmeldungen.

Sofern nach Lehrgangsbeginn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ausscheiden, können diese frei gewordenen Plätze bis zum 31. Oktober 2025 nachbesetzt werden. Leider kam es in der Vergangenheit immer häufiger zu Lehrgangsabmeldungen bereits nach kurzer Laufzeit der Lehrgänge. Dies ist bedauerlich, da zahlreiche Anmeldungen im Vorfeld unberücksichtigt bleiben mussten. Daher besteht die Bitte, dass die Abeitgeber bei der Anmeldung auf ein gewisses Maß an Weiterbildungsinteresse achten.
Anmeldungen nehmen wir bis zum 16. Mai 2025 entgegen. Ein Anmeldevordruck kann von unserer Homepage www.ksi-mainz.de heruntergeladen werden.

Für Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber ist der Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht vom 30. September 2024 bindend. Für die Teilnahme am Verwaltungslehrgang I ist als einzige Zulassungsvoraussetzung eine mindestens einjährige Beschäftigungszeit im Tarifbereich des TVöD zu erfüllen.

Bei der Anmeldung zum Verwaltungslehrgang II bitten wie Sie auf die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 7 Buchstabe b) des Bezirkstarifvertrages zu achten. Die aktuelle Fassung des Bezirkstarifvertrages finden Sie auf unserer Homepage. 

Nach dem 16. Mai 2025 werden wir über die Zulassung zu den Verwaltungslehrgängen I und II entscheiden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Anmeldungen, die danach eingehen, nur noch dann berücksichtigt werden können, sofern freie Kapazitäten bestehen oder bereits zugelassene Teilnehmer:innen ihre Anmeldung wieder zurückziehen und dadurch Plätze in den Lehrgängen frei werden. Ein Nachrücken ist jedoch nur bis höchstens zwei Monate nach Lehrgangsbeginn möglich. Das KSI wird die Lehrgangsgebühren in jedem Fall den entsendenden Verwaltungen in Rechnung stellen. Sollten Beschäftigte die Kosten aufgrund interner Vereinbarung mit ihren Arbeitgebern selbst übernehmen, bleibt für das KSI dennoch der Arbeitgeber zahlungspflichtig.

Für Ihre Fragen rund um die Anmeldung und die Organisation des Lehrgangs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mainz, 20. Februar 2025


 

 

Abschluss der Verwaltungsprüfung II 2024

Die Absolvent:innen der Verwaltungsprüfung II 2024 mit Mitgliedern des Prüfungsausschusses und der Lehrbeauftragten

Am 8. Oktober 2024 endete mit der Zeugnisfeier der Verwaltungslehrgang II 2021/2024 am Kommunalen Studieninstitut Mainz. In Ihrer Ansprache hob die Vorsitzende des Verwaltungsprüfungsausschusses Mainz II, Anja Wolf, das Engagement der Lehrgangsteinehmer:innen hervor. Beruf, Familie, Freunde, Bekannte und Hobbies sollen weiterlaufen, wenn dann noch die Zeit für den Lehrgangsbesuch, das Lernen zu Hause oder in den Lerngruppen dazu kommt. Sie könnten alle sehr stolz auf sich sein, es geschafft zu haben, so die Vorsitzende.

In Vertretung für Institutsleiter Andreas Drubba hob der Studienleiter des KSI Mainz, Michael Tasch, hervor, dass die Absolventinnen und Absolventen nun eine wichtige Stufe in ihrer beruflichen Entwicklung genommen haben, die sie für weitere Aufgaben und Verantwortungsbereiche qualifiziert. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels stehen jetzt viele Türen offen. Ein besonderer Dank galt auch den Lehrbeauftragten des KSI Mainz, welche mit viel Engagament und Fachkompetenz allen Teilnehmer:innen Wissen weitergegeben haben.

Der Verwaltungsprüfungsausschuss Mainz II, die Geschäftsstelle des KSI Mainz und die Lehrbeaufragten gratulieren den erfolgreichen Absolvent:innen Sara Bergsträsser, Michaela Carbonnier, Ciro Cirillo, Nadja Dürr, Judith Faust, Rebecca Flohr, Sina Frensch, Jana Gauch, Alexandra Gilles, Franziska Harnack, Rouven Harnack, Felix Krämer, Andreas Krollmann, Evamaria Lukas, Nils Oswald, Sebastian Pflüger, Doreen Sonntag, Corinna Walther, Luisa Weingärter und der Prüfungsbesten, Theresa Zeilmann.

Mainz, 21. November 2024
Studienleitung


 

 

Entschuldigungen von Fehlzeiten

Bislang wurden versäumte Unterrichtszeiten am KSI Mainz in den Verwaltungslehrgängen, der Dienst begleitenden Unterweisung und den Arbeitsgemeeinschaften für das 2. Eisntiegsamt durch die Vorlage formloser Entschuldigungen mit einer Bestätigung der Beschäftigungs- oder Ausbildungsbehörde entschuldigt. Neben diesem Verfahren, welches nach wie vor auch möglich ist, kann ab sofort ebenfalls eine Entschuldigung per E-Mail an die Adresse Fehlzeiten@ksi-mainz.de erfolgen.

Damit hier ein reibunsgloser Ablauf sichergestellt ist, solle die Teilnehmer:innen an den Unterrichten folgende Punkte beachten:

  1. In der Betreffzeile ist immer der Name des Lehrgangs, des DBU oder der Arbeitsgemeinschaft anzugeben. Z. B. VwL I 2023_2025, DBU 2022_2025 oder Arge I 2024_2026
  2. Eine befugte Person der Beschäftigungsbehörde (Ausbildungsleitung oder Personalstelle) ist sichtbar in Kopie zu setzen.
  3. Fehlen diese Angaben, ist eine Bearbeitung der Fehlzeiten leider nicht möglich.
  4. Dokumente wie Urlaubsanträge oder Atteste können selbstverständlich als Anlagen beigefütg werden.

An den Lehrgängen, Arbeitsgemeinschaften und DBUs des KSI Mainz nehmen jährlich rund 400 Personen teil. Die Tendenz ist steigend. Die zentrale Sammlung der Entschuldigungen erleichtert der Geschäftsstelle die Arbeit und ist die Lehrgangsteilnehmer:innen udn Verwaltungen einfacher zu handhaben. Das Verfahren führt jedoch nur zu einer Erleichterung, wenn die o.g. Punkte beachtet werden.

Vielen Dank.

Mainz, 9. Oktober 2024

Studienleitung